In der Baustellenverordnung sind die Regelungen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen festgelegt worden.
Wir beraten Sie bei allen Maßnahmen in den Bereichen Abbruch, Sanierung, Umbau sowie bei Neubauprojekten im Wohnungs-, Verwaltungs- und
Industriebau, Straßen- und Landschaftsbau.
Unsere Leistungen:
- Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes vor der Einrichtung der Baustelle
- Aktualisierung des Planes bei Verzögerungen einzelner Bauabschnitte an die tatsächlichen Gegebenheiten
- Koordination der Maßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz beim Zusammenwirken verschiedener Arbeitgeber und Gewerke
- Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes durch regelmäßige Überwachung der Baustelle
- Bei Bedarf Kommunikation mit den Behörden
- Erstellung von Unterlagen für eventuelle spätere Arbeiten an der baulichen Anlage