In der Baustellenverordnung sind die Regelungen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen festgelegt worden.
Wir beraten Sie bei allen Maßnahmen in den Bereichen Abbruch, Sanierung, Umbau sowie bei Neubauprojekten im Wohnungs-, Verwaltungs- und
Industriebau, Straßen- und Landschaftsbau.

Unsere Leistungen:

  • Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes vor der Einrichtung der Baustelle

  • Aktualisierung des Planes bei Verzögerungen einzelner Bauabschnitte an die tatsächlichen Gegebenheiten

  • Koordination der Maßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz beim Zusammenwirken verschiedener Arbeitgeber und Gewerke

  • Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes durch regelmäßige Überwachung der Baustelle

  • Bei Bedarf Kommunikation mit den Behörden

  • Erstellung von Unterlagen für eventuelle spätere Arbeiten an der baulichen Anlage